Zusammenfassung
Unsere Aufgabe als Klinik ist es die notwendige medizinische Versorgung von gefundenen und verletzten Klein- und Wildtieren zu gewährleisten. Die Pflege, Aufzucht und Auswilderung wird allerdings von externen Wildtierauffangstationen übernommen.
Wildtier gefunden – was tun?
Gerade in den Frühlings- und Sommermonaten werden viele vermeintlich „hilfsbedürftige“ Wildtiere gefunden und zu uns in die Klinik gebracht. Was kann unternommen werden, um den Tieren bestmöglich zu helfen? Der erste Schritt ist zu evaluieren, ob das Tier tatsächlich hilfsbedürftig ist, oder nicht.
Wenn Sie unsicher sind und ein Tier finden, welches unverletzt ist, ist es oft am Besten sich zuerst an spezialisierte Wildtierauffangstationen zu wenden oder den nächsten Tierschutzverein vor Ort zu kontaktieren. Dies gilt vor allem für Fälle wo ein Tier:
• An einem gefährlichen Ort gefunden wurde (zb Straßenrand)
• Ein nachtaktives Tier am Tag gefunden wurde (zb. Igel oder Eule)
• Fluchtunfähig, verwirrt, panisch wirkt
• Noch sehr jung ist und sich die Mutter auch nach mehreren Stunden nicht sehen lässt (Bitte aus der Ferne beobachten, damit das Muttertier nicht erschreckt)
Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, den Rat eines örtlichen Tierschutzvereines/Auffangstation einzuholen, BEVOR man eigenständig handelt!
Medizinischer Notfall
Es gibt jedoch auch andere Fälle, die unbedingt eine medizinische Versorgung benötigen, vor allem wenn das Tier:
• Schwer verletzt ist (Knochenbrüche, blutende Wunden,..)
• Entzündete, verklebte oder geschwollene Nase oder Augen hat
• Andere offensichtliche Krankheiten hat
Dann besteht sofortiger Handlungsbedarf und Sie sollten sich umgehend auf den Weg in eine Tierklinik machen.
Meldepflicht
Jagdbare Tiere (Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase, Kaninchen, Enten, Fasan oder Fuchs) unterliegen in Österreich dem Jagdgesetz und daher ist der für den Bezirk befugte Jagdausübungsberechtigte zuständig. Finden sie ein verletztes Tier, muss dieses umgehend der Polizei oder dem Jagdberechtigen gemeldet werden. Das gilt auch für Tiere, die durch eine Kollision mit einem Fahrzeug verletzt wurden. Für alle anderen Tiere ist eine Meldung nicht verpflichtend.
Sonderfall
Da Feldhasenbabies und Jungvögel besonders häufig von Spaziergängern gefunden und (ohne medizinische Notwendigkeit) zu uns gebracht werden, haben wir hier eine kurze Übersicht über zwei Sonderfälle und was zu tun ist, wenn Sie ein vermeintlich „einsames“ Hasenbaby oder Vogeljunges finden.
Braucht das Hasenbaby wirklich Hilfe?
Grundsätzlich zu merken ist: Wenn das Feldhasenbaby gut versteckt in einer kleinen Mulde in Feldern und Wiesen liegt, lassen Sie es bitte dort! Für gewöhnlich verweilt es in seiner sogenannten Sasse allein, bis die Mutter einmal am Tag zurückkehrt, um es mit reichhaltiger Muttermilch zu säugen. Dies geschieht meist in der Dämmerungszeit oder nachts. Lassen Sie sich daher bitte nicht voreilig dazu verleiten, vermeintlich „einsame“ Hasenbabies mitzunehmen, denn dadurch trennen Sie es aus seiner Umwelt und können mehr Schaden anrichten als sie dem Baby helfen.
Unter gewissen Umständen jedoch kann ein Hasenbaby Hilfe benötigen vor allem wenn es:
• plötzlich zutraulich ist und Ihnen hinterherläuft
• an einem ungewöhnlichen Ort aufgefunden wurde (Straßengraben, Kanal, Asphalt, etc.) und auch keine Möglichkeit hat wegzulaufen, um sich zu verstecken
In diesen beiden oder ähnlichen Fällen, kontaktieren Sie eine naheliegende Tierschutzstation oder Wildtierauffangstation.
Das Aufsuchen einer Tierklinik empfiehlt sich in Fällen in denen das Hasenbaby:
• augenscheinlich verletzt oder krank ist (blutende Wunden, stark verklebte Augen)
• von einem Raubvogel angegriffen wurde oder von einer Katze verletzt oder gar mitgebracht wurde
Mythos:
Grundsätzlich wird ein Hasenbaby erstmal nicht von dem Muttertier verstoßen, sollte es von Menschen oberflächlich berührt worden sein. Lassen Sie ein unverletztes Hasenbaby daher bitte in seiner vertrauten Umgebung, auch wenn Sie es bereits angegriffen haben.
Für ausführliche Informationen besuchen Sie gerne die Seite des Tierschutzvereins Österreich:
Braucht das Vogelbaby wirklich Hilfe?
Nesthocker und Nestflüchter werden oft (meist ohne notwendigen medizinischen Grund) von Spaziergängern eingesammelt. Dabei ist es leider Tatsache, dass ein von Laien aufgezogener Jungvogel eine hohe Sterbewahrscheinlichkeit hat. Zudem lässt sich ein von Hand aufgezogener Vogel äußerst schwierig wieder auswildern. Daher greifen Sie bitte nur in dringenden Fällen ein, vor allem aber wenn:
• sie einen noch nicht vollständig befiederten Nesthocker außerhalb des Nestes vorfinden
• das Vogelbaby unaufhörlich bettelt und sich kalt anfühlt
• wenn sich ein Vogeljunges in einer Gefahrensituation befindet
• sie ein verletztes Vogeljunges vorfinden (gebrochener Flügel, blutende Wunde,..)
• es von einer Katze attackiert oder mitgebracht wurde
Wenn Sie unsicher sind, was sie tun können oder sollen, kontaktieren Sie einen örtlichen Tierschutzverein. Diese können mitentscheiden, ob das Vogelbaby einfach wieder in sein Nest gesetzt werden kann, in eine Auffangstation gebracht werden soll oder ob eine medizinische Versorgung notwendig ist.
Mythos:
Grundsätzlich wird ein Vogeljunges (im Gegensatz zu vielen anderen Wildtieren) nicht von den Eltern verstoßen, sollten sie es bereits berührt haben.
Für ausführliche Informationen besuchen Sie gerne die Seite des Tierschutzvereins Österreich: